Was die ÄKN behauptet – und was die Studie wirklich zeigt
Die Resolution der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen vom 14. März 2026 zitiert die BIÖG-Studie 2025 als Beleg für einen gefährlichen Anstieg des Cannabiskonsums nach der Legalisierung. Dieser Anstieg existiert – bei Erwachsenen. Das ist dokumentiert, erwartet und soziologisch erklärbar: Wenn etwas entkriminalisiert wird, sinkt die Hemmschwelle für Erwachsene. Das war vor der Legalisierung Teil der Debatte, das überrascht niemanden.
Das Problem liegt woanders. Dieselbe BIÖG-Studie, dieselbe Datenerhebung, ausgewertet für Jugendliche unter 18 Jahren, zeigt ein anderes Bild: keinen signifikanten Anstieg des Cannabiskonsums bei Minderjährigen. Die Trendlinie ist stabil. Das ist der Teil, den die ÄKN in ihrer Resolution nicht zitiert.
Um das klar zu sagen: Ich rede nicht von einer anderen Studie. Nicht von einem anderen Institut. Ich rede von denselben Daten, aus derselben Quelle, für eine andere Altersgruppe. Und diese Altersgruppe ist genau die, um die es in der Hauptdebatte geht.
Früher Cannabiskonsum birgt Risiken – das sage ich als Aktivist ohne Wenn und Aber. Genau deshalb ist es so bemerkenswert, dass eine Ärztekammer, die Jugendschutz als zentrales Argument nutzt, die Jugenddaten aus der eigenen Quelle weglässt. Das nennt sich Cherry Picking – im wissenschaftlichen Kontext kein Stil-, sondern ein Methodenproblem.
Was ich von der ÄKN verlange – und was nicht
Ich verlange nicht, dass die Ärztekammer Niedersachsen die Legalisierung gut findet. Das wäre absurd. Institutionen dürfen Meinungen haben. Ärztekammern dürfen politische Positionen einnehmen. Das ist ihr gutes Recht.
Was ich verlange, ist Vollständigkeit. Wer mit einer Studie argumentiert, muss alle relevanten Teile dieser Studie benennen. Wer im Namen des Jugendschutzes warnt, muss auch die Daten nennen, die diesen Schutz als gewährleistet zeigen. Besonders dann, wenn diese Daten aus der eigenen Quelle stammen.
Das ist kein hoher Standard. Das ist Grundlage wissenschaftlicher Kommunikation. Und genau an diesem Standard hat die ÄKN-Resolution vom März 2026 versagt.
Deine Stimme zählt – jetzt mitmachen
Gemeinsam mit über 150 Menschen habe ich der Ärztekammer Niedersachsen sechs wissenschaftliche Fragen gestellt – darunter explizit diese: Warum werden die Jugenddaten der BIÖG-Studie 2025 in der Resolution nicht erwähnt?
Antwort bis heute: Stille. Aber das Schweigen wird lauter, je mehr Menschen nachfragen. Ähnlich wie bei unserer früheren E-Mail-Aktion für Cannabis Social Clubs gilt: Institutionen reagieren, wenn die Masse der Anfragen groß genug wird.
Die E-Mail ist vollständig vorausgefüllt. Du brauchst 2 Minuten und deinen Namen. Hier direkt zur Aktion: cannachris.de/aekn-anfrage →
Und wenn du tiefer einsteigen willst: Im Cannachris Blog findest du alle weiteren Artikel zu dieser Kampagne – inklusive der EKOCAN-Analyse und der Interessenkonflikt-Recherche.
📚 Quellen: BIÖG-Drogenaffinitätsstudie 2025 (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) · ÄKN-Resolution Kammerversammlung 14.03.2026 · Drogenbeauftragte der Bundesregierung · Alle Quellenlinks: cannachris.de/aekn-anfrage