Eigenanbau von Cannabis in Deutschland: Regeln, Mengen & Tipps

Eigenanbau cannabis ist seit dem Konsumcannabisgesetz für volljährige Personen in Deutschland legal. Hier erfährst du, welche Mengen erlaubt sind, welche Kosten entstehen und worauf Mieter achten müssen.

Pflanzen pro Person erlaubt

Gramm Besitz zu Hause erlaubt

Gramm öffentlich mitführbar

Cannabis als verschreibungsfähige Medizin in Deutschland

Eigenanbau: Selbstbestimmung statt Schwarzmarkt

Der eigene Anbau gibt Konsumentinnen die Kontrolle über Qualität, Sorte und Anbaumethode zurück. Wer Cannabis selbst anbaut, kennt den Weg der Pflanze – und umgeht den unsicheren Schwarzmarkt.

Christopher Matt begleitet seit Jahren Menschen beim Einstieg in den Eigenanbau. Die wichtigste Erkenntnis: Das KCanG regelt die Menge, nicht die Methode. Wer die Regeln kennt, kann legal und verantwortungsvoll anbauen.

FAQs (Meist gestellte Fragen)

Wie viele Cannabis-Pflanzen darf ich privat anbauen?

Jede volljährige Person darf bis zu drei weibliche Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen. In einem Haushalt mit mehreren volljährigen Personen gilt diese Grenze pro Person.

Wie viel Cannabis darf ich zu Hause lagern?

In nichtöffentlichen Räumen darfst du bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis lagern. In der Öffentlichkeit sind maximal 25 Gramm erlaubt.

Darf ich als Mieter Cannabis anbauen?

Das KCanG macht den Anbau straffrei, hebt aber keine vertraglichen Verbote auf. Prüfe deinen Mietvertrag und sprich bei Unsicherheit mit dem Vermieter.

Darf ich selbst angebautes Cannabis verkaufen?

Nein. Kommerzieller Verkauf oder regelmäßige Abgabe an Dritte ist illegal. Cannabis darf nur in kleinen Mengen und unter engen Voraussetzungen unentgeltlich weitergegeben werden.

Eigenanbau von Cannabis: Was das KCanG regelt

Der Eigenanbau ist einer der zentralen Bausteine des Konsumcannabisgesetzes. Erwachsene dürfen Cannabis für den eigenen Konsum anbauen – allerdings mit klaren Grenzen zu Menge, Ort und Weitergabe.

Wie viele Pflanzen darf ich anbauen?

Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) darf jede volljährige Person bis zu drei weibliche Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen, besitzen, ernten und trocknen. Mehrere volljährige Personen im selben Haushalt dürfen jeweils drei Pflanzen anbauen.

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

Zu Hause oder in anderen nichtöffentlichen Räumen darfst du bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis lagern. In der Öffentlichkeit sind maximal 25 Gramm erlaubt. Diese Mengen gelten unabhängig davon, ob der Cannabis selbst angebaut oder einem Club bezogen wurde.

Wo darf ich anbauen?

Der Anbau muss in der eigenen Wohnung oder in einem dazugehörigen Raum erfolgen. Wer zur Miete wohnt, sollte den Mietvertrag prüfen: Das KCanG macht den Anbau straffrei, hebt aber keine vertraglichen Verbote auf. Ein Anbau in öffentlich einsehbaren Bereichen oder gemeinschaftlichen Fluren ist problematisch.

Was kostet der Eigenanbau?

Die Kosten für den Eigenanbau variieren stark. Ein kleines Indoor-Setup mit Beleuchtung, Belüftung und Töpfen kann zwischen 150 und 500 Euro kosten. Dazu kommen laufende Kosten für Strom, Erde, Dünger und Samen.

Darf ich geerntetes Cannabis weitergeben?

Nein. Die Weitergabe von Cannabis an Erwachsene ist zwar in kleinen Mengen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber kein kommerzieller Verkauf. Wer regelmäßig abgibt oder verkauft, handelt illegal und riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Eigenanbau vs. Cannabis Social Club

Wer zu Hause anbaut, behält die volle Kontrolle und muss niemandem Rechenschaft schaffen. Wer einem Cannabis Social Club beitritt, profitiert von professionellen Anbaubedingungen und Austausch. Beide Wege sind legal, solange die Mengengrenzen des KCanG eingehalten werden.

Passt gut zu Eigenanbau von Cannabis in Deutschland: Regeln, Mengen & Tipps

  • Deutscher Hanfverband (DHV)
  • Aufklärung zu Anbau und Konsum
  • Politische Interessenvertretung
  • hanfverband.de
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Informationen zu Cannabis als Medizin
  • Zulassung und Sicherheit
  • bfarm.de
  • Cannabis Social Clubs
  • Gemeinschaftlicher Anbau
  • Mitgliedschaft vor Ort
  • Mehr erfahren
Christopher Matt

Christopher Matt

Cannabis-Aktivist, Patientenrechtler & Software Engineer

Meine Stimme für evidenzbasierte Drogenpolitik mit einer Prise Salz und Zucker in Form von Satire. Ich schreibe aus eigener Erfahrung über Cannabis-Recht, BtmG Strafrecht in Bayern und Drogenpolitik und spiegel die Erfahrung meiner Community auch bezüglich GKV-Kostenübernahme inhaltlich wieder. Es ist unser aller demokratisches Recht.

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Quellen & Transparenz

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzestext KCanG, BfArM, Deutscher Hanfverband.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Prüfe bei Mietsituationen oder öffentlichem Anbau zusätzlich deinen Mietvertrag und die örtlichen Vorschriften.