DER FREISTAAT BAYERN SCHWEIGT. EIN GERICHT HAT SCHON GESPROCHEN.

263 kontrollierte Personen, viele bis auf die Unterwäsche entkleidet, am Ende rund 170 Gramm gefunden. Innenminister Joachim Herrmann nannte den Einsatz „sachlich begründet und erforderlich“ – noch bevor das Amtsgericht Augsburg einen Teil der Razzia für rechtswidrig erklärte. Eine Stellungnahme zum aktuellen Gerichtsbeschluss steht bislang aus.

0 von 50 Anfragen ab 50 wird der Fall offiziell im Landtag verhandelt
*Community-Zähler, keine amtliche Eingangsbestätigung des Landtags

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Zahlen zur Aktion

Kontrollierte Personen bei der Razzia

Monate ohne Durchsuchungsprotokoll

0

Bürger-Anfragen bereits mittels Formular gesendet

Was ist passiert? Timeline

📅 31. Januar 2026

Rund 200 Polizeibeamte durchsuchen den City Club Augsburg, 263 Personen kontrolliert

❌ Umstrittener Einsatz

  • Viele Gäste bis auf die Unterwäsche durchsucht
  • Am Ende rund 170 Gramm sichergestellt
  • Kein Durchsuchungsbeschluss für alle Räume

✊ Anfang Februar 2026

Grüne Augsburg fordern Transparenz, 1.200 Menschen demonstrieren

📺 Frühjahr 2026

ProSieben-Doku zeigt USK-Einsatz, Widerspruch zu Aussagen des Einsatzleiters

⚖️ 8. Juli 2026

Amtsgericht Augsburg erklärt Durchsuchung des theter ensemble für rechtswidrig

✊ Jetzt

Mehr als 5 Monate danach: kein Protokoll,
keine Stellungnahme von Polizei oder Staatsanwaltschaft

Die 6 kritischen Fragen an das Innenministerium

1. Warum fehlt bis heute das Durchsuchungsprotokoll?
Mehr als 5 Monate nach dem Einsatz liegt den Betroffenen nach eigenen Angaben noch immer kein vollständiges Durchsuchungsprotokoll vor.

Warum dauert die Dokumentation so lange?

2. Warum wurde das theter ensemble ohne eigenen Beschluss durchsucht?
Das Amtsgericht Augsburg hat am 8.7.2026 festgestellt: bereits vor der Razzia war erkennbar, dass der Verein organisatorisch und rechtlich unabhängig vom City Club ist.

Warum wurde trotzdem ohne eigenen Durchsuchungsbeschluss durchsucht?

3. Auf welcher Grundlage wurden 263 Personen durchsucht?
263 Personen wurden kontrolliert, viele davon bis auf die Unterwäsche durchsucht – ohne individuellen Tatverdacht gegen sie persönlich.

Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das?

4. Welche Konsequenzen gibt es für die beteiligten Beamten?
Bei einem Einsatz dieser Größenordnung sind dienst- und strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten relevant.

Werden solche Konsequenzen gegen beteiligte Beamte geprüft?

5. Warum durfte ein TV-Team den Einsatz begleiten?
Ein ProSieben-Kamerateam begleitete das Unterstützungskommando Dachau bei einer laufenden strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahme mit besonders schutzwürdigen Betroffenen.

Wer hat das genehmigt, und nach welchen Kriterien?

6. War der Einsatz verhältnismäßig?
Rund 200 Beamte, 263 kontrollierte Personen, am Ende rund 170 Gramm sichergestellt.

Wie bewertet das Ministerium die Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes?

Kultur schützen
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Meist gestellte Fragen (FAQs)

Wie funktioniert die E-Mail-Aktion?
Sie füllen das Formular aus, die E-Mail wird automatisch in Ihrem Namen an das Bayerische Staatsministerium des Innern gesendet. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Das Ministerium kann direkt auf Ihre E-Mail-Adresse antworten (Reply-To).
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden AUSSCHLIESSLICH für den Versand der E-Mail verwendet und binnen 24 Stunden automatisch gelöscht. Keine Speicherung, kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.
Kann ich die Nachricht anpassen?
Ja! Die Nachricht ist vorausgefüllt, aber Sie können sie nach Belieben anpassen, bevor Sie sie absenden.
Wer steht hinter dieser Kampagne?
Die Kampagne wurde von Christopher Matt (@c4nnachris) initiiert, einem Bürgerrechts- und Transparenz-Aktivisten aus Bayern.
Ist die Teilnahme wirklich freiwillig?
Ja, komplett freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob und mit welchem Inhalt Sie eine E-Mail senden möchten.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Kampagne?
Diese Kampagne nutzt das Petitionsrecht nach Art. 17 GG und Art. 115 BV – jeder Bürger hat das Recht, sich unabhängig von Wohnort und Staatsangehörigkeit mit Bitten und Beschwerden an öffentliche Stellen zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist als Fachaufsichtsbehörde der Polizei verpflichtet, Bürgeranfragen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Gemeinsam für Aufklärung

Jede Anfrage zählt. Je mehr Menschen Aufklärung einfordern, desto größer der Druck auf Innenministerium und Staatsanwaltschaft, Stellung zu beziehen.

Vielen Dank für Ihren Einsatz!