Ich bekomme regelmäßig Nachrichten, die sinngemäß fragen: „Darf man das eigentlich? Die Ärztekammer anfragen, öffentlich kritisieren, eine E-Mail-Aktion starten?“ Die Antwort ist einfach: Ja. Das Grundgesetz ist da sehr klar. Und ich erkläre dir, warum das Ausüben dieses Rechts kein Randphänomen ist, sondern das Fundament einer funktionierenden Demokratie.
Art. 5 GG: Was Meinungsfreiheit wirklich bedeutet
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem Menschen in Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Das gilt auch – und besonders – für Kritik an öffentlichen Institutionen. Wer sagt, dass die ÄKN-Resolution wissenschaftlich unvollständig ist, und das mit Quellen belegt, übt Meinungsfreiheit aus. Wer andere einlädt, dasselbe zu sagen, auch.
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, ungestört eine Meinung zu haben. Es ist das Recht, diese Meinung öffentlich zu äußern, zu verbreiten und andere davon zu überzeugen. Das schließt politischen Aktivismus ein. Das schließt Kampagnen ein. Das schließt diesen Artikel ein.
Die Grenzen sind bekannt: keine Beleidigung, keine Falschbehauptung, kein Aufruf zu Straftaten. Alles, was ich und die über 150 Menschen in dieser Kampagne getan haben, liegt weit entfernt von diesen Grenzen. Wir haben belegbare Fragen gestellt. Zu öffentlichen Dokumenten. An eine öffentliche Körperschaft.
Art. 17 GG: Das Petitionsrecht – unterschätzt und unterschätzt genutzt
Artikel 17 des Grundgesetzes ist weniger bekannt als Art. 5, aber mindestens genauso wichtig: Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das macht sie zu einer solchen Stelle.
Eine E-Mail mit wissenschaftlichen Fragen an die ÄKN ist keine Provokation. Es ist die Ausübung eines Grundrechts. Das sollte sich niemand wegdiskutieren lassen – nicht von Institutionen, die schweigen, und nicht von der eigenen Unsicherheit.
Warum es trotzdem Mut braucht
Formal ist alles klar. Faktisch ist es anders. Viele Menschen schrecken davor zurück, Institutionen direkt anzusprechen. „Die hören eh nicht.“ „Was soll das bringen.“ „Ich bin doch nur eine Person.“ Das sind verständliche Gedanken – und genau diese Gedanken sind der Grund, warum Institutionen sich oft keine Rechenschaft schulden müssen.
Nicht weil das Recht fehlt. Sondern weil es zu selten eingefordert wird.
Frühere Aktionen auf cannachris.de haben das Gegenteil gezeigt. Die E-Mail-Aktion zu Cannabis Social Clubs hat Wirkung erzeugt – weil genug Menschen mitgemacht haben. Das Prinzip ist dasselbe. Die Grundlage ist dieselbe: Art. 5 GG und Art. 17 GG.
Dein Recht – jetzt nutzen
Der Deutsche Ärztetag findet am 8. und 9. Mai 2026 statt. Die Dokumentation unseres Kampagnenverlaufs – inklusive der Anzahl an E-Mails und der fehlenden Antworten – wird bis dahin vollständig öffentlich sein. Das ist auch demokratischer Aktivismus: Schweigen sichtbar machen.
Im Cannachris Blog findest du alle Hintergrundartikel zu dieser Kampagne. Und die direkte Aktion ist hier:
Jetzt Art. 17 GG nutzen – E-Mail in 2 Minuten senden →
📚 Quellen: Grundgesetz Art. 5 (Meinungsfreiheit) · Art. 17 (Petitionsrecht) · Rechtsstatus Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts · ÄKN-Resolution 14.03.2026 · cannachris.de/aekn-anfrage