Dieser Artikel ist mein Bericht. Faktenbasiert. Vollständig dokumentiert. Öffentlich auf FragDenStaat nachlesbar.
Warum ich aktiv wurde: Die Einstellung des Strafverfahrens gegen Spahn
Am 9. März 2026 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren gegen Jens Spahn (CDU) ein – ohne Aufnahme von Ermittlungen. Das, obwohl über 170 Strafanzeigen eingegangen waren. Obwohl der Bundesrechnungshof einen Steuerschaden von ca. 3,5 Milliarden Euro dokumentiert hatte. Obwohl die Sonderermittlerin Dr. Margaretha Sudhof in ihrem Bericht festgestellt hatte: Spahn handelte gegen den Rat seiner eigenen Fachabteilungen und bevorzugte nahestehende Personen.
Kein Anfangsverdacht. Keine Ermittlungen. Ende.
Das ist der Moment, in dem man entweder aufgibt oder handelt. Ich habe gehandelt.
Was das Informationsfreiheitsgesetz ist – und warum es mächtig ist
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt jedem deutschen Staatsbürger das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes zu beantragen. Keine Begründung erforderlich. Keine Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Verband. Jede Privatperson kann das BMG, das Innenministerium oder jede andere Bundesbehörde zur Herausgabe von Dokumenten zwingen – oder muss zumindest eine schriftliche, rechtlich anfechtbare Ablehnung erhalten.
Das klingt mächtig. Und das ist es auch. Weshalb CDU, CSU und SPD das Gesetz gerade abschaffen wollen. Dazu später mehr.
Meine IFG-Anfrage: Was ich beantragt habe
Am 16. März 2026 habe ich über FragDenStaat eine IFG-Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit gestellt. Beantragt habe ich vier Kategorien:
- Den vollständigen Sudhof-Bericht einschließlich aller Anhänge
- Die interne Kommunikation zwischen Spahns Büro und den BMG-Fachabteilungen (März–Dezember 2020)
- Die internen Warnhinweise der Fachabteilungen gegen Spahns Vorgehen
- Die Korrespondenz zwischen BMG und Bundesrechnungshof
Der vollständige Vorgang ist öffentlich dokumentiert: fragdenstaat.de/a/365585
Was das BMG dann tat: Ein Lehrbuch in institutionellem Hinhalten
Was folgte, ist eine dokumentierte Chronologie behördlicher Abwehrtaktik:
18. März 2026: Eingangsbestätigung – nichts weiter.
18. April 2026: Die gesetzliche Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 IFG läuft ab – ohne inhaltliche Antwort, ohne Fristverlängerungsmitteilung.
28. April 2026: Meine förmliche Mahnung mit Klageankündigung. Erst danach reagiert das BMG – nicht inhaltlich, sondern mit einer Gebührenankündigung von mindestens 60 Euro.
Juli 2026: Mein Antrag auf Gebührenbefreiung (§ 2 IFGGebV) wird zweimal abgelehnt. Das BMG argumentiert, das Thema sei zwar öffentlich relevant, aber das reiche nicht für eine Gebührenbefreiung.
August 2026: Das BMG liefert, nach fünf Monaten – den Sudhof-Bericht. In geschwärzter Form. Für 60 Euro.
Punkte 2, 3 und 4 meines Antrags: bis heute verweigert.
Das Zitat, das alles sagt
In seinem Schreiben vom 16. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit mir wörtlich mitgeteilt:
»Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen individuellen Anspruch auf Informationszugang und ist nicht als Instrument zur Sicherstellung einer staatlichen Rechenschaft zu verstehen.«- Bundesministerium für Gesundheit, Referat ZR 3, 16.07.2026
Diese Aussage widerspricht der Gesetzesbegründung des IFG (BT-Drucksache 15/4493) direkt. Der Gesetzgeber nennt als ausdrücklichen Zweck: die demokratische Kontrolle der Verwaltung. Das BMG legt das Gesetz enger aus als der Gesetzgeber selbst.
Das ist nicht meine Meinung. Das ist Fakt, nachlesbar in der parlamentarischen Dokumentation.
Der Skandal im Skandal: Geschwärzt – obwohl längst öffentlich
Das Absurdeste an diesem Vorgang: Der vollständig ungeschwärzte Sudhof-Bericht wurde bereits am 4. Juli 2025 durch den Rechercheverbund Süddeutsche Zeitung, NDR, WDR und FragDenStaat veröffentlicht.
Das BMG hat mir im August 2026 – mehr als ein Jahr später – eine geschwärzte Version desselben Dokuments geliefert. Und 60 Euro dafür verlangt. Für Informationen, die seit über einem Jahr frei im Internet stehen.
Die Schwärzungen betreffen unter anderem die Namen von Personen, die in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Deutschen Bundestages oder als Europaabgeordnete bei der Maskenbeschaffung vermittelnd tätig waren – auf Provisionsbasis. Amtsträger in öffentlicher Funktion sind nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG nicht schutzbedürftig für ihr öffentliches Handeln. Diese Schwärzungen sind rechtlich angreifbar.
Was ich unternommen habe
Ich habe nicht aufgehört. Folgendes ist in Bewegung:
- BfDI-Beschwerde nach § 12 IFG beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht – wegen Fristversäumnis, rechtswidriger Gebührenerhebung, rechtswidriger Schwärzungen und systematischem Vollzugsdefizit des BMG.
- Nachforderung der Punkte 2–4 meines Antrags über FragDenStaat – diese sind weiterhin offen.
- Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ist vorbereitet und wird nach Zustellung des postalischen Bescheids eingelegt.
- Medien informiert – STRG_F, Correctiv, Panorama und weitere wurden über den vollständigen Vorgang in Kenntnis gesetzt.
Und jetzt wollen sie das IFG abschaffen
CDU, CSU und SPD planen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist kein Gerücht – FragDenStaat dokumentiert diesen Angriff öffentlich und hat eine Petition gestartet.
Ich halte das für kein Zufall. Ein Ministerium, das das IFG als „kein Rechenschaftsinstrument“ bezeichnet. Parteien, die mit diesem Gesetz konfrontiert werden. Und dieselben Parteien, die das Gesetz jetzt abschaffen wollen.
Du kannst die Petition unterzeichnen: fragdenstaat.de/aktionen
Was das bedeutet – für dich
Du musst kein Jurist sein. Du musst nicht in Deutschland wohnen. Du kannst IFG-Anfragen stellen – kostenlos, über FragDenStaat, auch aus dem Ausland, auch anonym.
Wenn eine Behörde nicht antwortet: Mahne. Wenn sie die Gebühren überziehen: Beantrage Befreiung, lege Widerspruch ein. Wenn sie schwärzen: Fordere Begründung für jede einzelne Schwärzung.
Das System hat Instrumente. Man muss sie nur nutzen.
Ich werde weiter berichten – hier auf cannachris.de und auf meinen Kanälen als @c4nnachris.
Alle Aussagen in diesem Artikel basieren auf dem öffentlich dokumentierten Korrespondenzverlauf unter fragdenstaat.de/anfrage/365585 sowie auf veröffentlichten Berichten von SZ, NDR, WDR und FragDenStaat. Der vollständige Sudhof-Bericht (ausgestufte Version) wurde vom BMG im August 2026 an den Autor übermittelt.